Erstversorgung, Erstausstattung und auf Dauer!

Welche Kosten übernimmt eigentlich die Krankenkasse?

Lass uns mal über Geld reden: Wenn Du nach einer Brustkrebs-Operation eine Epithese benötigst, musst Du das nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten für eine Brustprothese übernimmt in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung. Und auch für die erforderlichen Spezial-BHs und -badeanzüge gibt es Zuschüsse.

Direkt nach der OP hast Du Anspruch auf eine so genannte Erstversorgung. Wenn nach ein paar Wochen Deine Narben abgeheilt und die Schwellungen abgeklungen sind, bekommst Du eine „Erstausstattung“. Danach folgt die „Regelversorgung“. Das heißt: im jährlichen oder zweijährlichem Abstand hast Du Anspruch auf Zuschüsse oder die komplette Kostenübernahme einiger Neuanschaffungen. Solltest Du stark zu- oder abnehmen, gibt es sogar eine komplette „Neuversorgung“ von der Kasse. Und wenn Du zusätzlich eine Lymphödem-Therapie benötigst, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die benötigten Heilmittel.

Regionale Unterschiede – Hilfe vom Fachgeschäft

Die Zuschüsse können sich je nach Krankenkasse und Bundesland unterscheiden. Viele Krankenkassen haben „Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren“ eingerichtet. Dort erfährst Du, welche Zuschüsse Deine Krankenkasse gibt. Oder frage in Deinem Sanitätsfachgeschäft nach! Dort kennt man sich bestens mit Verordnungen und Abrechnungen aus und kann Dir sagen wie hoch Dein Eigenanteil ist. Häufig übernehmen die Fachgeschäfte auch die Beantragung der Zuschüsse. In der Schweiz werden Brustepithesen und BHs jährlich entweder von der Krankenkasse oder der IV (Invalidenversicherung) vergütet. Die Anmeldung bei der IV oder der Krankenkasse macht in der Regel das Fachgeschäft. Einige Fachgeschäfte rechnen auch mit der IV direkt ab, was mit der Krankenkasse nicht möglich ist.

Hier eine Übersicht von uns. Sie zeigt Dir, was die Krankenkassen in welcher Phase Deiner Behandlung erstatten.

Direkt nach der OP: die „Erstversorgung“:

Nach Amputation:
Bei brusterhaltender OP:
Nach Abheilen der Narben & Schwellungen:

Auf Dauer/ die „Regelversorgung“*:

Jährlich:
Alle zwei Jahre:
Alle zwei/drei Jahre:
Bei Lymphödem-Therapie/ zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage:

Alles neu bei Gewichtsveränderung:

*Du hast stark zu- oder abgenommen? Bei starker Gewichtsveränderung zahlt die Krankenkasse eine komplette Neuversorgung.
Die Gewichtsveränderung muss jedoch von einem Arzt bestätigt werden.